Aktuelle Informationen

Gesetz zur (digitalen) Mitgliederversammlung in Vereinen beschlossen

Bild: kalhh/Pixabay

Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz sind nun hybride Versammlungen grundsätzlich erlaubt. Vereine können also künftig auch ohne Regelung in der Satzung hybride Mitgliederversammlungen einberufen.

Zudem können durch Beschluss der Mitglieder auch rein virtuelle Versammlungen einberufen werden. 

Alle Franktionen - mit Ausnahme der AfD - stimmten dem Gesetz zu.

Hier gibt es weitere Informationen auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags

Zurück zur Newsübersicht

Newsletter

Bleiben Sie jederzeit über unsere Aktivitäten und Veranstaltungen informiert - abonnieren Sie unseren Newsletter.

KONTAKT

Bundesarbeitsgemeinschaft
Seniorenbüros e.V. (BaS)
Noeggerathstr. 49
53111 Bonn

Projektleitung:
Annette Scholl, Ann-Kristin Hotsch

02 28 - 18 49 95 75

02 28 - 61 40 60

TRÄGER & FÖRDERER

Logo BAS

Ministeriallogo

Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Bitte wählen Sie nachfolgend Ihre Datenschutzpräferenzen aus. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close