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Corona-Krise: RLP verlängert Soforthilfeprogramm „Schutzschild für Vereine in Not“

Die Landesregierung verlängert Soforthilfeprogramm für Vereine (© Staatskanzlei RLP)

Das Soforthilfeprogramm startete im Mai 2020 gestartet und war zunächst bis Ende dieses Jahres befristet. Vereine, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Liquiditätsprobleme geraten sind, können auch im kommenden Jahr bis zu 12.000 Euro Soforthilfe erhalten.

„Wir stehen unseren Vereinen zur Seite. Die Verlängerung des Soforthilfeprogramms soll ihnen Sicherheit geben in einer für alle unsicheren Situation“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Es sei absehbar und zu erwarten, dass Vereine auch im kommenden Jahr vor finanzielle Probleme gestellt werden. Das gelte umso mehr, wenn bestehende Rücklagen aufgezehrt sind und die Situation erneut Einschränkungen erfordern sollte. Dann könnten Einnahmen wegbrechen, während Verpflichtungen und Ausgaben weiter bestehen.

Das Programm bietet Soforthilfen in Form von Billigkeitsleistungen gemäß § 53 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Rheinland-Pfalz, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Es wird im Auftrag der Landesregierung von drei Bewilligungsstellen umgesetzt. Der Landessportbund und die regionalen Sportbünde sind für die Sportvereine zuständig, die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur für die Kulturvereine und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz für alle anderen Vereine.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige und andere steuerbegünstigte Vereine, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben und die infolge der Pandemie einer akuten Existenzbedrohung ausgesetzt sind. Soforthilfen können beantragt werden unter anderem für Miet- und Pachtkosten, Betriebskosten, notwendige und unabwendbare Instandhaltungen, laufende Kredite und Darlehen oder vertraglich gebundene Honorare.

Weitere Informationen zum Soforthilfeprogramm auf www.wir-tun-was.rlp.de/de/service/corona-pandemie

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