Aktuelle Informationen

Anschubförderung für innovative Wohn- und Quartiersprojekte

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Bewerben können sich:
  • Private Initiativen
  • Vereine
  • Verbände
  • Kommunen
  • die Sozial- und Wohnungswirtschaft
Die Landesregierung hat damit bestehende Förder- und Beratungsangebote für neue Wohnformen ergänzt. Je Projekt können bis zu 10.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Förderfähig sind zum Beispiel Kosten für:
  • Moderation
  • professionelle Begleitung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Personal- und Sachkosten
  • Fachleute für innovative Projekte des Neuen Wohnens (Gemeinschaftliches Wohnen / Wohnen mit Versorgungssicherheit / Wohn-Pflege-Gemeinschaften / Mietervereine / Baugruppen / Baugemeinschaften)
Informationen zur Förderung und zu den Beratungsangeboten rund um neue Wohnformen geben die Landesberatungsstelle Neues Wohnen RLP, Thomas Pfundstein (E-Mail tpfundstein@lzg-rlp.de / Tel.: 06131-206927) sowie das nebenstehende Faltblatt.

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